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Innung Installateur- und Heizungsbauer Mainz

 
 
 

Unsere Innung, die "Installateur- und Heizungsbauerinnung" für den Stadt- und Landkreis Mainz, ist ein Zusammenschluss von selbstständigen Handwerksbetrieben, bzw. "Meisterbetrieben" unserer Branche. Die Mitgliedschaft in unserer Innung kann nur erlangen, wer zum einen die entsprechenden Vorgaben der Handwerksordnung, zum Anderen aber auch die, nach unserer Satzung vorgegebenen, Bedingungen erfüllt. Darüber hinaus erwarten wir einen einwandfreien Leumund und die Integrationsfähigkeit in unsere Gemeinschaft. Eine Gemeinschaft (Innung) die sich nicht nur als "Arbeitgebervereinigung" versteht, sondern die sich insbesondere als eine Vereinigung von Fachleuten in unserer Branche verstehen, die als "Meister ihres Faches" ein hohes technisches Know-how und Fachkompetenz mitbringen und dieses durch ihre Innungs-Mitgliedschaft als "Aushängeschild" gegenüber ihren Auftraggebern dokumentieren können. Vereinfacht bedeutet das, dass unsere Kunden bzw. Auftraggeber bei einem Innungsmitglied voraussetzen dürfen, dass ihre Arbeiten von einem Fachmann unserer Branche ausgeführt werden.


Unsere Innung bildet, auch im Zusammenwirken mit den Innungen anderer Berufszweige,


  • eine starke Gemeinschaft im lokalen Gefüge unserer Wirtschaft, sie
  • stärkt das Ansehen der SHK-Branche und damit das Image unserer Unternehmen,
  • sie unterstützt die Berufsausbildung.

Dieses sind nur die drei Hauptsäulen bzw. Hauptziele unserer Innung. Unsere Innung wird vertreten durch einen 9-köpfigen Vorstand, dessen Aufgaben nachfolgend kurz und stichwortartig genannt werden sollen.


  • Pflege des Gemeingutes und der Berufsehre
  • Erzielung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern,
    Gesellen und Lehrlingen (Auszubildenden)
  • Die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen
    sowie für die berufliche Ausbildung der Auszubildenden zu sorgen
  • Zwischen- und Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür
    Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten
  • Das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern
  • Bei der Verwaltung der Berufsschulen mitzuwirken

So weit sollen nur die wichtigsten Aufgaben genannt sein, die aber nicht alleine Aufgaben des Vorstandes sind, sondern in ihrer Gesamtheit die Aufgabe aller Innungsmitglieder darstellt.

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